Wann ist ein Erbe auszuschlagen?
Inhaltsverzeichnis
- Wie und wann kann man ein Erbe ausschlagen?
- Welche Kriterien spielen bei der Entscheidung eine Rolle?
- Welche Rechtsfolgen sind mit einer Erbausschlagung verbunden?
- Ist es möglich, die Erbausschlagung rückgängig zu machen?
- Das Erbe ausschlagen – gibt es Alternativen?
- Entstehen Kosten mit dem Ausschlagen eines Erbes?
Wie und wann kann man ein Erbe ausschlagen?
Erben haben die Möglichkeit, das Erbe innerhalb von sechs Wochen, nachdem sie vom Eintritt des Erbfalls erfahren haben, auszuschlagen. Beim Nachlassgericht an ihrem Wohnort müssen sie aktiv werden oder am letzten Wohnort des Erblassers vorstellig werden. In einem Beurkundungsvorgang schlagen sie mit einer Unterschrift das Erbe formell aus. Werden keine weiteren Schritt von der Erben unternommen, treten sie nach diesen sechs Wochen automatisch an.
Wichtig zu wissen ist es, dass Erben keine formelle Information über den Tod des Erblassers erhalten. Es wird vorausgesetzt, dass sie innerhalb der verwandtschaftlichen Beziehungen vom Eintritt des Erbfalls erfahren. Von seiner Erbengemeinschaft erhält man nur, wer aufgrund einer letztwilligen Verfügung erbt. Die Frist zur Erbausschlagung erfolgt erst, wenn der Erbe den Inhalt der letztwilligen Verfügung kennt, beispielsweise mit der Testamentseröffnung.
Kriterien bei Entscheidung über die Erbausschlagung!
Gibt es Rechtsfolgen bei Erbausschlagung?
Kann man die Erbausschlagung rückgängig machen?
Alternativen, das Erbe auszuschlagen !
Kosten – Ausschlagen eines Erbes?
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